Hallo ihr Lieben,
nach längerer Blogabstinenz bin ich nun endlich wieder hier. Mehr zu uns, gibt es dann wieder in einem PW geschützten Artikel.
Derzeit habe ich das Gefühl im Formularwahnsinn angekommen zu sein. Ich informiere mich gerade, was wir alles an Formalitäten ausfüllen müssen und wundere mich gerade.
Stimmt es tatsächlich, dass man beim Elterngeldantrag den Einkommenssteuerbescheid mitbeilegen muss? Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es reicht die letzten 12 Gehaltsabrechnungen mitzuschicken?!


Ich habe eine Verdienstbescheinigung von meiner Firma angefordert, die kam heute auch.
Entweder man legt diese bei oder eine gewisse Anzahl an Gehaltsabrechnungen.
Für Bayern kannst du das auch online beantragen und alles nachlesen: https://www.elterngeld.bayern.de/elterngeld/onlineantrag/default.aspx
Aber ich warne dich, verstehen tut man es trotzdem nicht immer – ich sag nur Beamtendeutsch
Hallo,
schön von dir zu hören. Ich habe nur die Gehaltsabrechnungen beigelegt und das hat gereicht.
ich habe den EStB auch nicht beigelegt. Ich glaube, das braucht man nur, wenn man selbstständig ist oder so
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Vielen Dank euch dreien. @Risikomanagerin: Meinst du als Verdienstbescheinigung dass Formular, was beim Elterngeldantrag dabei ist (oben steht dann Name und Geb.datum des Kindes) und unten ist eine Tabelle wo der AG bzw. die Bezügestelle die Daten einträgt?!
Ja genau. Mir hat das meine Firma ausgefüllt und dazu noch Ausdrucke aus dem SAP mitgeschickt. Mal sehen ob es reicht. Mein Antrag ging gestern raus, weil meine Krankenversicherung ewig brauchte um mir die Bescheinigung fürs Mutterschaftsgeld zu senden…
Wow du hast ja nur noch 5 Wochen?! WIe geht es dir denn???????
Glaube, das kommt auf den Sachbearbeiter an – beim ersten Kind reichten bei uns die Gehaltsbescheinigungen, beim zweiten brauchten sie den ausgefüllten Wisch (ja, das Formular, das beiliegt).
Oh Frau Sonne, schön von dir zu lesen und lieben Dank für deine Antwort!
Wie geht es dir/euch denn? Hast du mittlerweile schon entbunden?